facebook

12.08.2008

Lindner: Das neue Sparkassengesetz stärkt die Kommunalpolitik, ohne die Sparkassen zu schwächen

Datei zum Herunterladen: Download (55,35 KB)

Vor dem Hintergrund jüngster Äußerungen örtlicher Sparkassenvertreter und einer SPD-Landtagsabgeordneten hat der rheinisch-bergische Landtagsabgeordnete Christian Lindner (FDP) die beabsichtigte Änderung des nordrhein-westfälischen Sparkassengesetzes verteidigt:

"Für öffentliche Alarmrufe von Sparkassen oder die parteitaktisch motivierte Angstmache von Oppositionspolitikern besteht kein Anlass. Die Besorgnis, die Orientierung am Gemeinwohl könne verloren gehen oder die Sparkassen würden privatisiert, ist gänzlich unbegründet.
Im Gegenteil wird der öffentliche Auftrag der Sparkassen, Bürger und Mittelstand kreditwirtschaftlich zu versorgen, mit dem neuen Sparkassengesetz ausdrücklich hervorgehoben. Es wird einen neuen Rechtsanspruch auf ein Girokonto geben. Unabhängig von ihrer sozialen Situation erhalten Bedürftige damit einen gesicherten Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen.

Sparkassen gehören nicht sich selbst, sondern ihren Kommunen und damit letztlich der Bürgerschaft. Deshalb sollte die Rolle der Städte und Gemeinden als Eigentümer der Sparkassen gestärkt werden. Die Kommunen als Träger erhalten deshalb zukünftig die Möglichkeit, so genanntes Trägerkapital auszuweisen, das dem Stammkapital in Unternehmen privater Rechtsform vergleichbar ist. Die Kommunen können von dieser Option Gebrauch machen, wenn sie die Prüfung und Steuerung der Wirtschaftlichkeit der Sparkasse auf eine neue Grundlage stellen wollen. Gezwungen sind sie dazu aber nicht. In keinem Fall dürfen Anteile am Trägerkapital an Dritte veräußert werden. Das Bundesland Rheinland-Pfalz verfügt seit Jahren über eine vergleichbare Regelung, ohne dass Sparkassenvertreter oder Sozialdemokraten dies kritisiert hätten.

Für die Bürgerinnen und Bürger ist wichtig, dass auch die Ausschüttungsregelungen der Sparkassen modernisiert werden. Wie bisher können die Sparkassen stiften und spenden. Zukünftig werden die Sparkassen, die nun klar als Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden definiert sind, aber Gewinne in den öffentlichen Haushalt ausschütten können, wenn die Kommune als Eigentümer so beschließt. Auch dies dient dem Gemeinwohl."


zur Übersicht