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14.10.2010

Lindner und Bosbach werben für den 5. Bundeswettbewerb zum Thema ''Kommunale Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen''

Neuere neurobiologische Untersuchungen zeigen, dass ein Suchtmittelkonsum während entwicklungsbiologisch besonders empfindlicher Umbauphasen des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel der Pubertät, sehr viel stärkere und nachhaltigere Effekte hervorrufen kann, als im ausgereiften Gehirn eines Erwachsenen.

Vor diesem Hintergrund ist folgende Meldung erschreckend: Bei Jugendlichen hat in Europa jeder vierte der 11 bis 15-jährigen erste Erfahrungen mit Alkohol vor dem Alter von 11.

Bosbach: "Das beste Mittel gegen Drogensucht ist Prävention bei Kindern und Jugendlichen, um ihnen eine Suchtkarriere bereits im Vorfeld zu ersparen."

Lindner: "Mit diesem Wettbewerb sollen kommunale Aktivitäten ausgezeichnet werden, die Kindern und Jugendlichen helfen, erst gar nicht in eine Sucht zu verfallen."

Gesucht werden Wettbewerbsbeiträge zu allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen. Der Wettbewerbsbeitrag hat spezifische Suchtstoffe (z.B. Alkohol, Tabak, Cannabis) und/oder Suchtformen (z.B. Spielsucht) einzubeziehen. Er kann hierbei suchtstoffübergreifend angelegt sein und auf spezifische Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen und deren Bezugspersonen sowie auf verschiedene Settings (z.B. Kindergärten und Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Ausbildungsstätten) zielen. Darüber hinaus muss im Wettbewerbsbeitrag auf die besondere Lebenslage der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden. Zu solchen Lebenslagen zählen unter anderem schwierige Familiensituationen, Finanz- und Einkommenssituationen, die das Armutsrisiko beeinflussen, Wohnverhältnisse und Wohnbedingungen, unter denen Kinder/Jugendliche aufwachsen, Integrationsbedingungen.

Bosbach und Lindner: "Wir rufen die Städte und Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis auf, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen." Die Wettbewerbsbeiträge müssen bereits realisierte Konzepte, Projekte und Maßnahmen betreffen. Bewerbungsschluss ist der 17. Januar 2011. Insgesamt steht ein Preisgeld von 60.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen unter www.kommunale-suchtpraevention.de.


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