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21.04.2010
Lindner: Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung sichert Arbeitsplätze im Rheinisch-Bergischen Kreis
Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung erklärt der rheinisch-bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Lindner:Die Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung begrüße ich ausdrücklich. Das Kurzarbeitergeld und die Möglichkeit, Sozialbeiträge zu erstatten und Arbeitskosten zu verringern, haben sich in der Krise als erfolgreiche arbeitsmarktpolitische Instrumente erwiesen. Mit dem Beschluss sichern FDP und Union krisengefährdete Arbeitsplätze – auch im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Nach liberalem Verständnis darf und kann Kurzarbeit aber nur eine vorübergehende Maßnahme sein. Deshalb haben wir die Sonderregelung den aktuellen Erfordernissen angepasst und die Laufzeit auf 15 Monate beschränkt. Mit der Regelung zur Kurzarbeit, die am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, hat die Koalition sich auf folgende Kernpunkte verständigt:
• Arbeitgeber können die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an weiter voll erstatten lassen.
• Auf Druck der FDP wird die Konzernklausel nicht verlängert, da sie Großkonzerne bevorzugt und kleine und mittlere Unternehmen benachteiligt hat. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit die Sozialabgaben vom ersten Tag der Kurzarbeit übernommen, wenn in einem anderen Unternehmens-Betrieb bereits kurzgearbeitet wurde.
• Ebenfalls verlängert wird der Ausbildungsbonus im Insolvenzfall, das nun bis Ende 2013 gilt. Hierdurch können Jugendliche ihre Lehre in einer anderen Firma zu Ende führen, auch wenn der ausbildende Betrieb geschlossen wird.
• Kinder von Hartz-IV-Empfängern, die mit Ferienjobs eigenes Geld verdienen, dürfen davon künftig bis zu 1.200 Euro im Jahr behalten. Bisher wurde es mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet.

