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29.09.2008
Lindner: Sparkassenvertreter würzen Widerstand mit Fehlinformationen
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Zur Wermelskirchener Diskussion um das neue Sparkassengesetz erklärt der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Lindner:"Die Sparkassen sind sich bedauerlicherweise nicht zu schade, ihren Widerstand gegen das neue Sparkassengesetz mit deftigen Fehlinformationen zu würzen. Ich empfehle allen besorgten Bürgerinnen und Bürgern, sich über die tatsächlichen Pläne unmittelbar beim Finanzminister zu informieren.
Die Besorgnis, die Orientierung am Gemeinwohl könne verloren gehen oder die Sparkassen würden privatisiert, ist gänzlich unbegründet. Im Gegenteil wird der öffentliche Auftrag der Sparkassen, Bürger und Mittelstand kreditwirtschaftlich zu versorgen, mit dem neuen Sparkassengesetz ausdrücklich hervorgehoben. Es wird erstmals einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jedermann geben. Unabhängig von ihrer sozialen Situation erhalten Bedürftige damit einen gesicherten Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen.
Von der gesetzlichen Zusammenarbeit mit der WestLB sind nur Kunden mit einem Umsatz ab 50 Millionen Euro überhaupt betroffen. Dazu gibt es keine Alternative. Die EU-Wettbewerbskommissarin hat das Land Nordrhein-Westfalen nahezu ultimativ aufgefordert, der WestLB einen besseren Zugang zum Firmenkundengeschäft zu eröffnen. Falls dieser Forderung nicht gefolgt wird, müsste die Landesbehilfe von der WestLB zurückgezahlt werden. Dann müssten die Sparkassenkunden die Milliarden-Zeche für die Fehlspekulationen allein ohne Landesmittel zahlen, denn den Sparkassen gehört die WestLB mehrheitlich. Dieses schauderhafte Szenario verschweigen die örtlichen Sparkassenvertreter.
Sparkassen gehören nicht sich selbst, sondern ihren Kommunen und damit letztlich der Bürgerschaft. Deshalb sollte die Rolle der Städte und Gemeinden als Eigentümer der Sparkassen gestärkt werden. Die Kommunen als Träger erhalten deshalb zukünftig die Möglichkeit, so genanntes Trägerkapital auszuweisen, das dem Stammkapital in Unternehmen privater Rechtsform vergleichbar ist. Die Kommunen können von dieser Option Gebrauch machen, wenn sie die Prüfung und Steuerung der Wirtschaftlichkeit der Sparkasse auf eine neue Grundlage stellen wollen. Gezwungen sind sie dazu aber nicht. In keinem Fall dürfen Anteile am Trägerkapital an Dritte veräußert werden. Das Bundesland Rheinland-Pfalz verfügt seit Jahren über eine vergleichbare Regelung, ohne dass negative Auswirkungen zu beobachten gewesen wären.
Für die Bürgerinnen und Bürger ist wichtig, dass auch die Ausschüttungsregelungen der Sparkassen modernisiert werden. Wie bisher können die Sparkassen stiften und spenden. Zukünftig werden die Sparkassen, die nun klar als Wirtschaftsunternehmen der Gemeinden definiert sind, aber Gewinne in den öffentlichen Haushalt ausschütten können, wenn die Kommune als Eigentümer so beschließt. Auch dies dient dem Gemeinwohl. Der Vorwurf, das Land würde sich nach einer Gewinnabführung der Sparkasse in den Etat der Stadt aus der Mitfinanzierung der Kommunen verabschieden, ist falsch. Richtig ist, dass die Sparkassengewinne weiter nicht auf die Bemessung der Finanzkraft der Kommune angerechnet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ist dies ein klarer Vorteil: Bisher können sich die Sparkassen mit ihrem Geld nur um die Sahnehäuptchen der Kommunalpolitik kümmern. Zukünftig können sie beim Kuchenbacken helfen."
